Barrierefreiheitserklärung
Erklärung gemäß §12 BITV 2.0 und §37 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
1. Geltungsbereich
Die NextGen IT Solutions GmbH ist bemüht, ihre Website und Anwendung ImmoVault im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für:
- die Webanwendung unter app.immovault.nextgenitsolutions.de sowie die öffentliche Marketingseite unter immovault.nextgenitsolutions.de
- die mobilen Anwendungen ImmoVault für iOS (ab Version 1.0) und Android (ab Version 1.0)
- alle hierüber ausgegebenen PDF-Dokumente, Briefvorlagen und Exporte
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website und Anwendung sind mit den BITV 2.0 §3 Anforderungen sowie der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 auf Grundlage der WCAG 2.2 Konformitätsstufe AA teilweise vereinbar. Die Nichtvereinbarkeiten sind im folgenden Abschnitt aufgeführt.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit BITV 2.0 § 3 Abs. 1 bis Abs. 3
- Mehrmandanten-Einstellungen (Settings UI): Einzelne dynamisch generierte Formularfelder im Mandantenwechsel besitzen noch keine vollständigen ARIA-Beschriftungen (Verstoß gegen WCAG 2.2 Erfolgskriterium 4.1.2). Geplante Behebung: Q3/2026.
- KI-Chat-Oberfläche (AI Assistant): Streamende Antworten werden derzeit nicht durchgängig über
aria-liveangekündigt. Tastaturnutzer:innen erhalten den vollständigen Text erst nach Abschluss des Streams (Verstoß gegen WCAG 2.2 Erfolgskriterium 4.1.3). Geplante Behebung: Q3/2026. - PDF-Exporte (Nebenkostenabrechnung, Briefvorlagen): Generierte PDF-Dateien sind aktuell nicht vollständig getaggt (kein PDF/UA-1 Konformitätsnachweis). Sie enthalten Lesereihenfolge-Markierungen, aber keine durchgängigen Strukturelemente und keine alternativen Texte für eingebettete Diagramme (Verstoß gegen WCAG 2.2 Erfolgskriterien 1.1.1 und 1.3.1). Geplante Behebung: Q4/2026.
- Eingebettete Karten (OpenStreetMap-Ansicht in Objekten): Die interaktive Karte ist nicht vollständig per Tastatur bedienbar; eine textuelle Alternative ist als Adresse vorhanden (Verstoß gegen WCAG 2.2 Erfolgskriterium 2.1.1). Geplante Behebung: Q4/2026.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Es werden derzeit keine Inhalte unter Berufung auf eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Abs. 4 BFSG ausgenommen.
c) Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften fallen
Archivierte Dokumente sowie nutzerseitig hochgeladene Dokumente (z.B. Mietvertrags-Scans, eingehende Korrespondenz) liegen außerhalb der direkten Verantwortung des Anbieters und sind von der Erklärung ausgenommen.
4. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 02.06.2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung gemäß BITV 2.0 §12 Abs. 4 Nr. 1 durch die NextGen IT Solutions GmbH. Die Erklärung wurde zuletzt am 02.06.2026 überprüft. Eine regelmäßige Überprüfung erfolgt mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen bei wesentlichen Änderungen der Anwendung.
5. Bewertungsmethode
Zur Überprüfung der Barrierefreiheit kamen folgende Verfahren zum Einsatz:
- Automatisierte Prüfung: axe-core Scans in 17 dedizierten Playwright- Testsuiten unter
tests/(CI-gestützt, jeder Pull-Request). - Manuelle Tastaturprüfung: vollständiger Smoke-Test ausschließlich per Tastatur (Tab, Shift+Tab, Enter, Pfeiltasten) auf den fünfzehn meistgenutzten Bildschirmen.
- Screenreader-Stichprobe: NVDA 2025.1 (Firefox 128 ESR, Windows 11) sowie VoiceOver (Safari 18, macOS Sequoia und iOS 18) im Stichprobenverfahren.
- Kontrastmessung: WCAG-Kontrast-Checker für die NGIS-Markenpalette (NGIS-STD-BRD-001).
6. Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von ImmoVault aufgefallen? Möchten Sie Informationen anfordern, die nicht barrierefrei dargestellt sind? Dann nutzen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:
- Feedbackformular: /barrierefreiheit/feedback
- E-Mail: barrierefreiheit@nextgenitsolutions.de
- Postanschrift: NextGen IT Solutions GmbH, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart, Deutschland
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von vier Wochen zu beantworten.
7. Durchsetzungsverfahren
Falls auch nach Ihrem Feedback an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
a) Marktüberwachung nach BFSG §19
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)c/o Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Rochusstraße 1
53123 Bonn
E-Mail: info@mlbf.de
b) Bundesfachstelle Barrierefreiheit (BfIT-Bund)
Bundesfachstelle für BarrierefreiheitSankt-Augustiner-Straße 6
53225 Bonn
Web: bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
c) Landesfachstellen für Barrierefreiheit
Für Beschwerden im Sinne der jeweiligen Landesbehindertengleichstellungsgesetze sind die Schlichtungsstellen der Länder zuständig. Zuständig für die NextGen IT Solutions GmbH (Sitz Baden-Württemberg) ist:
Schlichtungsstelle nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz Baden-Württembergc/o Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
8. Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) in nationales Recht um und ist seit dem 28.06.2025 für Anbieter im Geschäftsverkehr verbindlich.
Die NextGen IT Solutions GmbH ist gemäß §3 BFSG Anbieter von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die in den Anwendungsbereich der §§14, 16 BFSG fallen. Die Anforderungen an die Dienstleistungserbringung ergeben sich aus §37 BFSG in Verbindung mit Anhang 1 BFSG-VO und werden über die Konformitätsvermutung der harmonisierten Norm EN 301 549 V3.2.1 erfüllt.
ImmoVault unterliegt nicht der Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen nach §3 Abs. 3 BFSG.
Stand: 02.06.2026 — Sprachversion: Deutsch (DE) — Diese Erklärung ist auch verfügbar in English, Österreich (WZG) und Schweiz (BehiG).